„Oh je, die Berufsgenossenschaft kommt!“, sagt so mancher Unternehmer. Da flattern die Nerven, wie bei einem Kolibri Flügel schlagen. Jede am Boden liegende Büroklammer sorgt für Grauen und überall wittert man Fallstricke in Sachen Arbeitssicherheit. Doch die Angst vor der Berufsgenossenschaft ist meist völlig unberechtigt. Wischen Sie sich den Angstschweiß wieder von der Stirn! Denn erstens ist die Berufsgenossenschaft nicht das Finanzamt und zweitens dient die Kontrolle der Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeiter. Sie gibt am Ende einen Überblick über die Gefahrenbereiche in Ihrem Unternehmen. Die Prävention steht beim Arbeitsschutz im Fokus. Letztlich haben Sie eine Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter. Die meisten Prüfer sind erfahrene Arbeitsschützer und wissen, dass Arbeitsschutz praktikabel und bezahlbar sein muss. Mit unserem Beitrag wollen wir Ihnen die Angst nehmen und ein paar Anhaltspunkte geben, was Sie bei einer Prüfung erwartet und worauf Sie bei der Arbeitssicherheit achten sollten.
Was bei einer Kontrolle der Berufsgenossenschaft passiert
Bei der Prüfung der Berufsgenossenschaft schaut man sich die Dokumente an, die den organisatorischen Stand der Arbeitssicherheit Ihres Unternehmens dokumentieren. Selbstverständlich gibt es auch einen Betriebsrundgang. Ihr Prüfer wird sich für die Gefährdungsbeurteilung interessieren, für die Nachweise zu regelmäßig durchgeführten Unterweisungen und auch für die Gefahrstoffdokumentation, soweit Sie in Ihrem Unternehmen Gefahrstoffe verwenden und lagern. Auch Sicherheitsbegehungen und natürlich Arbeitsunfälle sollten dokumentiert werden.
Sollte ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall noch drei weitere Kalendertage unfallbedingt ausfallen, müssen Sie zusätzlich die Berufsgenossenschaft und die Gewebeaufsicht (Name in Thüringen: Landesamt für Verbraucherschutz) mit einer Unfallanzeige informieren. Und je nach Betriebsgröße und Tätigkeiten der Mitarbeiter benötigen Sie auch einen Betriebsarzt, der unter anderem die arbeitsmedizinische Vorsorge der Mitarbeiter durchführt.
Wenn Sie keine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben – Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft
Haben Sie in Ihrem Betrieb keine Fachkraft für Arbeitssicherheit, kann ein Unternehmer auch am Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft teilnehmen. Dann nimmt er die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit selbst wahr. Je nach Berufsgenossenschaft ist dies bei Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern möglich.
Das Unternehmermodell beinhaltet Seminare bei der Berufsgenossenschaft. Als Unternehmer erstellen Sie danach Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Bei Bedarf können Sie auch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen. Der Mentor des Unternehmers der Berufsgenossenschaft kontrolliert nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar die Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung vor Ort. Nach dem Seminar können Sie leichter Maschinen-Betriebsanweisungen und die Gefahrstoffdokumentation mit Gefahrstoffkataster sowie Gefahrstoff-Betriebsanweisungen selbst erstellen.
Bei Firmen ab 20 Mitarbeitern benötigen Sie zusätzlich einen Arbeitsschutzausschuss und einen Sicherheitsbeauftragten.
An was Sie zusätzlich denken müssen
Wichtig ist, dass in jeder Firma der vorbeugende Brandschutz beachtet wird. Deshalb benötigen Sie mindestens einen Feuerlöscher, Brandschutzhinweise bzw. -aushänge. Und natürlich sollten Sie auch an die Erste Hilfe denken. Verbandkasten und Verbandbuch müssen vorhanden sein und ein geschulter Ersthelfer auch. Auch aushangpflichtige Gesetze und die notwendigen Unfallverhütungsvorschriften sollen nicht nur in der Schublade schlummern, sondern den Mitarbeitern leicht zugänglich sein.
Was bei Betriebsrundgängen beachtet werden sollte
Bei den Betriebsrundgängen sollten Ihre Mitarbeiter ihre persönliche Schutzausrüstung tragen und die Verkehrswege, im Besonderen die Fluchtwege, frei sein. Auch die Feuerlöscher und Elektroverteilungen müssen frei zugänglich sein. Und natürlich sollte das nicht nur beim Rundgang, sondern generell gewährleistet werden. So sollen an Maschinen auch die notwendigen Schutzabdeckungen vorhanden sein, Sicherheitseinrichtungen müssen aktiv sein und Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden. Die CE-Kennzeichnung muss an Maschinen, die nach 1994 bebaut wurden, angebracht sein. Zusätzlich muss die Konformitätserklärung in der Maschinenanleitung des Herstellers vorgelegt werden können. Und natürlich sollten Ihre Maschinen und Anlagen regelmäßig geprüft werden, insbesondere die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen, Leitern, Feuerlöscher, Rauchabzugsanlagen, elektrisch betriebene Tore, Gabelstapler, Krane, Schlupfe, usw.
Das hört sich zunächst viel an. Doch in einem gut organisierten Unternehmen gehört das ohnehin zum Arbeitsalltag dazu. Arbeitssicherheit ist keine Schikane für Sie und auch nicht für Ihre Mitarbeiter. Und Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen mit Motivation zurückgeben, wenn Sie sich um Ihre Gesundheit sorgen.
Denken Sie daran: Ihre Mitarbeiter sind Ihr größter Schatz! Schützen Sie sie!
Ihr Team vom
Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Mäder