Gefahrstoffdokumentation
Wenn Mitarbeiter Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder wenn bei den Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen, ist ein Unternehmen verpflichtet festzustellen, welche Gefährdungen von den Stoffen ausgehen. Als Gefahrstoff gelten gemäß Chemikaliengesetz (ChemG) Stoffe oder Stoffgemische, die mindestens ein Gefährlichkeitsmerkmal aufweisen. Zu diesen Merkmalen gehören bespielsweise die Explosionsgefahr, die Giftigkeit, ätzende Wirkung oder die Entzündbarkeit. Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften sind vom Unternehmen zu erfassen, die Gefährdungen einzustufen und auf Sicherheitsmaßnahmen und -datenblätter zu verweisen. Geregelt wird die Kennzeichnung und der Umgang mit Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Wenn auf den Umgang mit dem Gefahrstoff nicht verzichtet werden kann und auch ungefährlichere Stoffe oder Stoffgemische ersatzweise nicht verwendet werden können, unterstützen wir Sie bei den folgenden Maßnahmen:
- Anforderung und Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern des Herstellers, Einführers oder Inverkehrbringers der Gefahrstoffe,
- die Erstellung von Gefahrstoff-Betriebsanweisungen,
- Erstellung eines Gefahrstoffkatasters und
- die Unterweisung der Mitarbeiter.
Ggf. müssen zusätzlich technische Schutzmaßnahmen getroffen werden bzw. persönliche Schutzausrüstungen (PSA) beim Umgang getragen oder weitere Maßnahmen durchgeführt werden.